Generalkonsulat der Ukraine in Düsseldorf

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Zeitplan:

 

Mo.,Mi., Fr. 09.00 - 12.45 Uhr;

Di. 14.00 - 17.45 Uhr

 

Apostille

Die Apostille ist eine Beglaubigungsform im internationalen Urkundenverkehr. Sie wird im Rechtsverkehr zwischen jenen Staaten verwendet, die Mitglieder des multilateralen Haager Übereinkommens Nummer 12 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation sind. Sie bestätigt die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner gehandelt hat, und gegebenenfalls die Echtheit des Siegels oder Stempels, mit dem die Urkunde versehen ist.

Aus Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Apostille

 

Beglaubigung von Urkunden für das Ausland (Apostille/Legalisation)  

 

Beglaubigung von notariellen Urkunden und Übersetzungen für das Ausland (Apostille/Legalisation)

 

 

 

Apostille auf Unterschrift von Notaren und Übersetzern